Internationalisierung - Niederlande - NRW

Gemeinsame Erklärung
auf dem Gebiet von Schule und Weiterbildung
zwischen dem
Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
und dem
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Königreichs der Niederlande

25. Mai 1999

Präambel

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Minister für Unterricht, Kultur und Wissenschaften des Königreichs der Niederlande bekunden  im Geiste der deutsch-niederländischen Freundschaft, in der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung der Geschichte und Kultur beider Länder, in dem Wunsch, die beiderseitigen Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen, unter Bezugnahme auf das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 27.4.1961, unter Bezugnahme auf das Protokoll der Gespräche zwischen Vertretern des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und des niederländischen Ministeriums für Unterricht und Wissenschaften vom 31.1.1986, unter Bezugnahme auf die Gemeinsame Erklärung des Ministers für Unterricht und Wissenschaften des Königreiches der Niederlande und des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland vom 9.11.1993, unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Unterricht, Kultur und Wissenschaften des Königreichs der Niederlande über Austauschmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene in der Berufsbildung vom 22.12.1995, die Absicht, die Beziehungen auf dem Gebiet von Schule und Weiterbildung wie folgt zu fördern:

1. Inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit
Beide Seiten sind bestrebt, den fachlichen Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Schule und Weiterbildung mit folgenden Schwerpunkten fortzusetzen:

  • neuere Ansätze und Erfahrungen zur innovativen Weiterentwicklung der Bildungseinrichtungen des Primar- und Sekundarbereichs einschließlich der berufsbildenden Schulen;
  • lebensbegleitendens Lernen in Schule und Weiterbildung;
  • politisch-historische Bildung zur Förderung der deutsch-niederländischen Beziehungen;
  • Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz und verstärkter Einsatz neuer Medien als Beitrag zur Innovation im Schulsystem;

qualitative Aspekte der Internationalisierung von Bildung.

2. Maßnahmen der Zusammenarbeit
Beide Seiten sind bestrebt, die Umsetzung des gemeinsamen Anliegens durch folgende Maßnahmen zu unterstützen:

  • 2.1. Förderung von Schulpartnerschaften;
    2.2. Förderung des Schüler-, Lehrer- und Assistentenaustauschs;
    2.3. Förderung grenzüberschreitender, gemeinsamer Schulprojekte;
    2.4.Projektbezogene Zusammenarbeit zwischen den Schulaufsichten aller Schulstufen;
    2.5. Förderung gemeinsamer Projekte in der Lehrerbildung;
    2.6. Förderung des Niederländischen als Fremdsprache in Nordrhein-Westfalen und des Deutschen als Fremdsprache in den Niederlanden;
    2.7. Förderung bilateraler Fachtagungen, Konferenzen, Lehrerfortbildungsmaßnahmen und Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen
  • Förderung von Informationen und Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Maßnahmen 2.1. bis 2.7.

3. Schlußbestimmungen
Beide Seiten bekunden ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten regelmäßig ein Arbeitsprogramm für die Dauer eines Kalenderjahres zu erarbeiten, in dem jeweils die gemeinsamen Maßnahmen hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunkte mit zeitlichen, finanziellen und örtlichen Vorgaben konkretisiert werden.

Sie halten es für zweckmäßig, dass eine gemeinsame Koordinierungsgruppe die kontinuierliche Zusammenarbeit der Länder begleiten und die Abstimmung der einzelnen Maßnahmen erleichtert.

Geschehen in Zoetermeer am 25.Mai 1999 in zwei gleichlautenden Fassungen jeweils in niederländischer und deutscher Sprache.

Aktualisiert ( Freitag, den 18. Februar 2011 um 13:05 Uhr )